Honorare

 

Das Honorar berechnet sich auf der branchenüblichen Grundlage von 55 Zeichen je Zeile.

 

Bei Aufträgen der Justizorgane gilt das JVEG.

 

Daneben biete ich drei Tarife zu jeweils deutlich reduzierten Honoraren an:

• Kanzlei- und Firmentarif

• Privatkundentarif

• Sondertarif für Schüler/innen, Azubis, Studierende und Transferleistungsempfänger/innen

 

Für eine Beglaubigung berechne ich 3 Euro, bei mehr als drei Dokumenten je 2 Euro.

 

Für das Redigieren und Korrigieren englischer Texte berechne ich 25 Euro pro Stunde.

 

Bitte fragen Sie nach Einzelheiten. Gern erstelle ich Ihnen Kostenvoranschläge ohne Berechnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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